Jetzt müssen Schrader/Schmidt Farbe bekennen!

Na also, geht doch! Das Gericht hat auf den Befangenheitsantrag, die Aufklärung zu behindern, reagiert und nun den beiden Klägern, Kerstin Schmidt und Uwe Schrader, eine Frist für die Erhebung der Hauptsachklage gestellt. Die müssen sich jetzt also entscheiden: Ein Hauptsacheverfahren, bei dem dann allerdings die Punkte detailliert überprüft werden, oder den Kopf einziehen und die Hauptsachklage nicht erheben. Dann ist allerdings das Eilverfahren, was am 7.12. anlief, auch automatisch verloren. Es wird sich also zeigen, ob die Gentechnikseilschaften sich lieber wegducken, wo sie den Prozess sichtbar nicht mehr still und heimlich durchziehen können …


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